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Betriebsprüfungen

Gut vorbereitet, sicher durch die Betriebsprüfung

Aufgrund unserer umsichtigen Arbeit in Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung sind wir für mögliche Betriebsprüfungen gut gewappnet.

Ob Sie nun im erweiterten Radar des Finanzamtes stehen oder nach Zufallsprinzip ausgewählt wurden, im Laufe Ihrer unternehmerischen Tätigkeit werden Sie immer wieder mit Betriebsprüfungen zu nachfolgenden Prüfungsfeldern konfrontiert:

  • Einkommensteuer – Umsatzsteuer – Gewinnermittlung
  • Kassennachschau
  • Lohnsteuer
  • Sozialversicherung
  • Künstlersozialkasse

Gerade die Deutsche Rentenversicherung Bund prüft regelmäßig lückenlos ob die Sozialabgaben inklusive der Künstlersozialkasse ordnungsgemäß abgeführt wurden.

Eine gute Vorbereitung der Prüfungen, eine fachkundige Betreuung und qualifizierte Aufarbeitung der thematisierten Probleme, sichert Ihnen ein angemessenes Ergebnis.

Sprechen Sie mit uns

Wir beraten Sie gerne im Rahmen eines unverbindlichen und kostenfreien Erstgesprächs. Rufen Sie unter (0221) 8608 114 an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail.

Nachfolgend haben wir Ihnen einige grundlegende Informationen zusammengestellt.

Im Mittelpunkt einer Betriebsprüfung steht in der Regel die Gewinnermittlung. Abgestellt wird auf die Überprüfung der tatsächlichen Ordnungsmäßigkeit der jeweiligen Gewinnermittlung. Prüfungsschwerpunkt ist regelmäßig die Verquickung der privaten mit der unternehmerischen Sphäre. Daneben ist auch die richtige umsatzsteuerliche Qualifikation Ihrer Betriebseinnahmen ein Prüfungsthema.

Nach der aktuellen Rechtslage kann die Finanzbehörde unangekündigte Prüfungen der Kasse in Ihrem Betrieb vornehmen. Insofern ist eine zeitnahe und ordnungsgemäße Kassenführung wichtig. Wir beraten Sie gerne, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Kassenführung gemäß den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen digitalen Buchführung zu optimieren.

Obwohl Lohnsteuerprüfungen nicht allzu oft vorkommen, können sie dennoch unangenehm sein. Im Rahmen der Lohnsteueraußenprüfungen wird überprüft ob die Lohnsteuer für Ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt wurde. Diese Prüfung wird in der Regel jedoch nur bei Unternehmen mit einer großen Anzahl von Mitarbeitern durchgeführt.

Hauptaugenmerk der Prüfer liegt in der eventuellen Zuordnung von bislang nicht ausgewiesenen Gehaltsbestandteilen und deren nachträglicher Lohnversteuerung. Klassische Beispiele sind geldwerte Vorteile in Form von Sachzuwendungen wie beispielsweise:

  • private Nutzung von Firmen-PKW
  • Betriebsveranstaltungen
  • Geschenke an Personen an Geschäftsfreunde
  • Incentives (Reisen, Veranstaltungen, etc.)

Es geht im Einzelnen um die Überprüfung der ordnungsgemäß abgeführten und dokumentierten Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dabei stehen z.B. folgende Unterlagen im Fokus der Prüfer:

  • Bereits durchgeführte Lohnsteuerprüfungsfeststellungen
  • Einhaltung der Mindestlohngrenzen
  • Zeitnachweise für Aushilfen
  • Arbeitsnachweise
  • Arbeitsverträge
  • Gesellschafterbeschlüsse

Mittlerweile ist die Prüfung der Beiträge zur Künstlersozialkasse ein integraler Bestandteil jeder Sozialversicherungsprüfung. Alle Unternehmen, die im weitesten Sinne künstlerische Leistungen von Einzelunternehmern oder Personengesellschaften in Anspruch nehmen, haben auf die in Rechnung gestellten Entgelthöhen zusätzliche Abgaben von zwischen 2,5 – 5% (je nach Jahr) zu leisten. Hierbei besteht für die Unternehmen eine eigenständige Erklärungspflicht. Typische Gestaltungsbeispiele aus der Praxis sind:

  • Websites
  • Drucksachen
  • Werbetexte
  • Logos
  • Jingles

Diese Erklärungspflicht trifft nicht zu auf Dienstleistungen, bei denen der leistende Unternehmer eine Kapitalgesellschaft ist (z.B. AG, GmbH, UG).