Leistungen

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Lohnbuchführung

Humankapital – der Mensch als wichtigste Ressource

Ob Minijobber, Teilzeitkraft oder Vollzeitangestellter – für jeden Mitarbeiter sind Gehaltsabrechnungen anzufertigen mit weitreichenden Konsequenzen für Sozialversicherung und Lohnsteuer.

Zum Leistungsbereich unserer Sozietät gehört selbstverständlich auch die Betreuung von sozialversicherungsrechtlichen und Lohnsteuerprüfungen. Hierbei achten wir schon präventiv auf mögliche Probleme.

Die Erstellung von regelmäßigen monatlichen Lohnabrechnungen benötigt geschultes Fachwissen auf den Gebieten des Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts.

  • Unser Full-Service im Personalbereich
  • Personalkosten optimieren
  • Meldepflicht an die Künstlersozialkasse

Wir übernehmen für Sie alle Arbeiten im Lohnbereich, von der Gehaltsabrechnung über die Beitragsnachweise bis zur Überweisung der Gehälter.

Sprechen Sie mit uns

Wir beraten Sie gerne im Rahmen eines unverbindlichen und kostenfreien Erstgesprächs. Rufen Sie unter (0221) 8608 114 an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail.

Nachfolgend haben wir Ihnen einige grundlegende Informationen zusammengestellt.

Aufgrund der steigenden Komplexität der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es für kleine und mittlere Unternehmen schwierig den Überblick über die aktuelle Rechtslage im Bereich der Lohnbuchhaltung zu behalten. Zudem gelten für jedes Beschäftigungsverhältnis unterschiedliche tarifvertragliche Vorgaben und andere Melde- und Dokumentationspflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern.

  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Überprüfung ihrer Arbeitsverträge
  • Umsetzung der aktuellen Tarifverträge
  • Einbindung in die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen
  • Kommunikation mit den Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Erstellung von Beitragsnachweisen
  • Erstellung von Bescheinigungen
  • Beachtung von Mindestlohngrenzen
  • Sozialversicherungsrechtliche An- und Abmeldungen
  • Fristgerechte Überweisungen der Gehälter
  • Reporting über die fälligen Zahlungen

In erster Linie geht es um die Zufriedenheit der Mitarbeiter bei gleichzeitiger leistungsorientierter Bezahlung. Durch eine konsequente Optimierung der Personalkosten lassen sich viele Vorteile nutzen.  Dazu gehören steuerfreie Zuschüsse und Arbeitgeberleistungen.

Beliebte Gestaltungsmöglichkeiten hierzu sind:

  • Sachzuwendungen
  • Erholungsbeihilfe
  • Fahrgeld
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Gutscheine

Unternehmer, die künstlerische Leistungen verwerten sind verpflichtet, diese Leistungen an die Künstlersozialkasse zu melden und Beiträge abzuführen. In der Vergangenheit hat es viele Fälle gegeben, wo Unternehmen im Rahmen von BfA-Prüfungen Nachzahlungen in erheblicher Höhe für mehrere Jahre leisten mussten.

Im Rahmen unseres Full-Service übernehmen wir die Überprüfung anhand Ihrer Finanzbuchhaltung, ob und welche in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu diesem melde- und abgabepflichtigen Leistungskreis gehören. Auf Basis unserer Feststellungen erstellen wir für Sie die erforderlichen Meldungen. So bleiben Ihnen unangenehme Überraschungen im Rahmen von Überprüfungen erspart.